BayObLG - 22.01.1988 (BReg 1 a Z 57/88) - DRsp Nr. 1994/7318
BayObLG, vom 22.01.1988 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 57/88
DRsp Nr. 1994/7318
Nachdem die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterhaltsvereinbarung zwischen einem nichtehelichen Kind und seinem Vater wirksam und damit unabänderbar geworden ist, ist eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes selbst dann nicht zulässig, wenn der Beschwerdeführer sich auf die Verletzung seines rechtlichen Gehörs beruft.