BayObLG - Beschluß vom 02.07.1985 (BReg 1 Z 19/84) - DRsp Nr. 1996/23284
BayObLG, Beschluß vom 02.07.1985 - Aktenzeichen BReg 1 Z 19/84
DRsp Nr. 1996/23284
Sind im Randvermerk über eine Annahme als Kind die mitgeteilten Gesetzesvorschriften, auf die sich die Annahme gründet, nicht aufgeführt, so ist der Randvermerk nicht unvollständig und daher nicht nach § 47PStG zu berichtigen, wenn sich die für die Personenstandsänderung des minderjährigen Angenommenen wesentlichen Umstände anderweitig aus dem Randvermerk ergeben.