BayObLG - Beschluß vom 05.12.1991
3Z BR 86/91
Normen:
BGB § 166 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AnwBl 1992, 234

BayObLG - Beschluß vom 05.12.1991 (3Z BR 86/91) - DRsp Nr. 1995/6785

BayObLG, Beschluß vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 3Z BR 86/91

DRsp Nr. 1995/6785

Die von einem unter Pflegschaft stehenden Betroffenen einem Rechtsanwalt zur Anfechtung der Pflegerauswahl erteilte Vollmacht ist nicht wirksam, wenn dem geschäftsunfähigen, ausnahmsweise aber für die Verfahrenshandlung, auf die sich die Vollmacht bezieht, verfahrensfähigen Vollmachtgeber der Wille zur Bevollmächtigung fehlt.

Normenkette:

BGB § 166 Abs. 1 ;
Fundstellen
AnwBl 1992, 234