BayObLG - Beschluß vom 05.12.1991 (3Z BR 86/91) - DRsp Nr. 1995/6785
BayObLG, Beschluß vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 3Z BR 86/91
DRsp Nr. 1995/6785
Die von einem unter Pflegschaft stehenden Betroffenen einem Rechtsanwalt zur Anfechtung der Pflegerauswahl erteilte Vollmacht ist nicht wirksam, wenn dem geschäftsunfähigen, ausnahmsweise aber für die Verfahrenshandlung, auf die sich die Vollmacht bezieht, verfahrensfähigen Vollmachtgeber der Wille zur Bevollmächtigung fehlt.