BayObLG - Beschluß vom 10.04.1996 (3Z BR 56/96) - DRsp Nr. 1997/5413
BayObLG, Beschluß vom 10.04.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 56/96
DRsp Nr. 1997/5413
»1. Verstirbt der vermögende Betreute, begründet der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers eine Nachlaßverbindlichkeit.2. Zu den Voraussetzungen der Berufsbetreuung (hier: durch einen Rechtsanwalt)«3. Indizwirkung für die Qualifikation als Berufsbetreuer kann insoweit der Zahl Betreuungen, deren Schwierigkeitsgrad, dem mit ihrer Führung verbundenen Zeitaufwand wie auch der Qualifikation des Betreuers zukommen.4. Die Festsetzung eines Stundensatzes in Höhe von 230 DM ist angemessen.