BayObLG - Beschluß vom 19.05.1994
3Z BR 70/94
Normen:
BGB § 1896 Abs. 2, § 104 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 116

BayObLG - Beschluß vom 19.05.1994 (3Z BR 70/94) - DRsp Nr. 1995/2575

BayObLG, Beschluß vom 19.05.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 70/94

DRsp Nr. 1995/2575

»1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der Äußerungen des Sachverständigen zur Gefahr einer Selbstschädigung. 2. Die Aufgabenkreise des Betreuers müssen klar und so konkret wie möglich angegeben werden. Dabei ist der Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2 BGB) streng zu beachten. 3. Der Aufgabenkreis eines Betreuers kann nur auf Bereiche erweitert werden, in welchen der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Betroffene für diesen Bereich (partiell) geschäftsunfähig ist.«

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 2, § 104 Nr. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1995, 116