BayObLG - Beschluß vom 24.08.1990 (BReg 1 a Z 46/89) - DRsp Nr. 1996/23277
BayObLG, Beschluß vom 24.08.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 46/89
DRsp Nr. 1996/23277
»1 Die Regelung des § 1771 Satz 1 BGB, wonach die Adoption eines Minderjährigen nach Eintritt der Volljährigkeit nicht aufgehoben werden darf, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.2. Das Verfahren muß nicht ausgesetzt werden, weil eine Vorschrift anzuwenden ist, wegen der durch Vorlage eines anderen Gerichts ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.«