I.
Mit Beschluss vom 19.07.2007 hat das Amtsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe für seine Vaterschaftsfeststellungsklage bewilligt. Daneben hat es die Zahlung monatlicher Raten von 15,- EUR mit der Begründung angeordnet, der Kläger habe einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegenüber seinen Großeltern, den er einsetzen müsse.
Gegen die Anordnung der Ratenzahlungspflicht richtet sich die sofortige Beschwerde des Klägers, der das Amtsgericht nicht abgeholfen hat.
II.
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