1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 3000,- € festgesetzt.
I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus der Ehe ist die am 27.01.1998 geborene Tochter V. hervorgegangen, die im Haushalt der Kindesmutter lebt. Die Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus.
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