Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 24.02.2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 83.248,50 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten vorliegend um Zugewinnausgleich. Mit Beschluss vom 24.02.2022 (Bl. 352 - 363 d.A.) hat das Amtsgericht - Familiengericht - Geilenkirchen den Antragsgegner zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs von 83.258,50 € nebst Zinsen verpflichtet; diese Entscheidung ist dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners am 07.03.2022 (Bl. 389 d.A.) zugestellt worden.
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