Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 29.11.2012 in der Fassung des berichtigten Beschlusses vom 06.02.2013 - Az.
I.
Der Antragsteller erbringt für die Tochter des Antragsgegners seit dem Jahre 2009 laufend Leistungen nach dem
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