OLG Oldenburg - Beschluss vom 11.02.2010
11 UF 170/09
Normen:
BGB § 1684;

Begrenzung des Umgangs von Eltern mit ihren Kindern auf einen vierteljährlichen begleiteten Umgang, nachdem den Eltern die elterliche Sorge entzogen worden ist und die Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht worden sind

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.02.2010 - Aktenzeichen 11 UF 170/09

DRsp Nr. 2010/17855

Begrenzung des Umgangs von Eltern mit ihren Kindern auf einen vierteljährlichen begleiteten Umgang, nachdem den Eltern die elterliche Sorge entzogen worden ist und die Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht worden sind

Auf die Beschwerden des Verfahrenspflegers der Kinder M... W... und J... G... sowie des Landkreises O..., Fachdienst Jugend, wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht B... vom 3. November 2009 geändert.

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - B... vom 16. Juli 2007 (12 F 466/06 UG) soll der Umgang der Antragsteller mit den Kindern M... und J... W... vierteljährlich in Begleitung der Pflegeeltern oder einer Vertrauensperson der Kinder erfolgen.

Die Entscheidung ergeht frei von Gerichtsgebühren; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe:

Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch darüber, in welchem Umfang die Antragstellerin als Mutter der beiden Kinder M... und J... und der Antragsteller als Vater von J... ein Umgangsrecht haben sollen.