BGH - Beschluss vom 19.06.2013
XII ZB 309/11
Normen:
BGB § 1572;
Fundstellen:
FamRB 2013, 276
FamRZ 2013, 1291
FuR 2013, 588
MDR 2013, 1171
NJW 2013, 2434
Vorinstanzen:
AG Worms, vom 05.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 39/10
OLG Koblenz, vom 31.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 UF 806/10

Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt

BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - Aktenzeichen XII ZB 309/11

DRsp Nr. 2013/17016

Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt

Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform titulierten Anspruchs auf Krankheitsunterhalt.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 11. Zivilsenats 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31. Mai 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Antragsgegnerin entschieden worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 1572;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt.