I. Der Beteiligte zu 2 ist griechischer Staatsangehöriger. Am 5. August 1991 bestellte er zusammen mit der Beteiligten zu 1, die deutsche Staatsangehörige ist, beim Standesamt T. das Aufgebot. Dabei überreichte er eine in Griechenland ausgestellte Geburtsurkunde, in der sein Familienname in griechischer Schrift mit "äàkîllàrhs" angegeben ist. Bei der Eheschließung am 19. August 1991 legte er seinen Reisepaß vor, der seinen Familiennamen zunächst in griechischer Schrift mit "äAKEïïAPHä" ("SAKELLLARIS"), und sodann in lateinischer Schrift mit "SAKELLLARIS" enthält. Der Standesbeamte trug als Familiennamen des Beteiligten zu 2 und als Ehenamen der Beteiligten zu 1 und 2 "Sakellarês" in das Heiratsbuch ein.
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