KG - Urteil vom 02.07.2010
13 UF 17/10
Normen:
BGB § 1587b Abs. 1; BGB § 1587b Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 225
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 07.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 1804/09

Begriff der ehebedingten Nachteile i.S. von § 1587b

KG, Urteil vom 02.07.2010 - Aktenzeichen 13 UF 17/10

DRsp Nr. 2010/16787

Begriff der ehebedingten Nachteile i.S. von § 1587b

Keine ehebedingten Nachteile der Ehefrau bei durchgehender freiberuflicher journalistischer Tätigkeit während und nach der Ehe.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 7. Dezember 2009 - 21 F 1804/09 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der am 22. September 2004 vor dem Amtsgerichts Pankow/Weißensee geschlossene Vergleich - 21 F 6167/02 - wird zu Ziffer 1a dahingehend abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte ab dem 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 einen monatlichen Unterhalt von 250,- EUR und ab dem 1. Januar 2013 keinen nachehelichen Unterhalt mehr zu zahlen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 30% und die Beklagte 70% tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 17% und der Beklagte zu 83% zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1587b Abs. 1; BGB § 1587b Abs. 2;

Entscheidungsgründe: