1. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluß des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 25. Februar 2013 - 26 F 9758/12 - aufgehoben.
2. Es wird angeordnet, daß Gerichtskosten nicht erhoben werden. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 3.000,00 Euro.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Mutter wird Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz bewilligt und Rechtsanwalt V### M## beigeordnet. Ratenzahlungen sind nicht zu leisten.
5. Ein Beweisbeschluß zur Fortsetzung des Verfahrens nach § 1666 BGB ergeht gesondert.
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