OLG Koblenz - Urteil vom 19.07.2007
5 U 1713/06
Normen:
AnfG § 2 § 3 Abs. 1 S. 1 § 7 § 11 ; ZPO § 767 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 908
OLGReport-Koblenz 2008, 169
Vorinstanzen:
LG Trier - 11 O 145/05 - 12.12.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Begriff der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Anfechtbarkeit der Übertragung eines hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück unter Ehegatten

OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen 5 U 1713/06

DRsp Nr. 2008/22351

Begriff der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Anfechtbarkeit der Übertragung eines hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück unter Ehegatten

»1. Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AnfG) erfordert nur bedingten Vorsatz.2. Dass der begünstigte Ehegatte Kenntnis dieses Vorsatzes hatte, kann bereits dadurch hinreichend indiziert sein, dass das Rechtsgeschäft völlig interessenwidrig erscheint (hier: Übertragung des hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück gegen Einräumung eines Mitbenutzungsrechts bei zerrütteter Ehe).3. Hat die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf den Ehemann und Miteigentümer anfechtbar übertragen, kann der Gläubiger vom nunmehrigen Alleineigentümer als Anfechtungsgegner die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung zugestanden hätte.4. Ein ausländischer Vollstreckungstitel erfüllt mit der Vollstreckbarkeitserklärung ohne weiteres die Voraussetzungen des § 2 AnfG

Normenkette:

AnfG § 2 § 3 Abs. 1 S. 1 § 7 § 11 ; ZPO § 767 ;

Entscheidungsgründe: