Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 2010 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 8.011,10 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine "Erhöhungsrente" zusteht.
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