1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 13. Januar 2011 unter seiner Nr. 2 Absatz 3
abgeändert.
Zu Lasten der Anrechte des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin - Personalnummer ... - werden auf die Antragstellerin Anrechte von 47.130,00 €, bezogen auf den 30.9.2010, übertragen, und zwar zu Lasten
des Startbausteins in Höhe von | 36.564,00 €, |
des Zusatzbausteins in Höhe von | 5.316,00 €, |
der Jahresbausteine in Höhe von | 5.250,00 €. |
Im Übrigen wird die Beschwerde
zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.550 €
I. Durch den angefochtenen Beschluss wurde die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|