1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 23.05.2008 aufgehoben.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I. Das Verfahren betrifft das Sorgerecht von Frau V. B. für ihr drittes Kind, den am ...2007 geborenen S. J.-P. B..
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