OLG Koblenz - Beschluss vom 13.02.2006
7 WF 102/06
Normen:
BGB § 1361b Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1207
Vorinstanzen:
AG Diez - 12 F 151/05.PKH 2 - 14.12.2005,

Begriff des Auszugs aus der Ehewohnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2006 - Aktenzeichen 7 WF 102/06

DRsp Nr. 2008/23415

Begriff des Auszugs aus der Ehewohnung

Von einem Auszug aus der Ehewohnung mit der Folge, dass dem verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht verbleibt, kann erst ausgegangen werden, wenn der ausgezogene Ehegatte einen neuen Lebensmittelpunkt begründet hat.

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 4 ;

Gründe:

Die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache vorläufig Erfolg. Entgegen der Ansicht des Familiengerichts scheitert die Rechtsverteidigung der Antragsgegnerin und auch deren eigenes Begehren nicht an der erforderlichen Erfolgsaussicht (§ 114 ZPO).