Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Antragsgegner wird zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten bewohnen nebeneinander gelegene Wohnungen in dem Haus .... Beide Wohnungen verfügen über Balkone, die durch eine teilweise nur halbhohe Brüstung getrennt sind. So ist es möglich, von einem der Balkone den Nachbarbalkon und einen Teil der dem Balkon zugewandten Fensterfront der Nachbarwohnung einzusehen. Es ist aber nicht möglich, vom Balkon des Antragsgegners die Balkontür der Antragstellerin einzusehen.
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