1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 07.01.2013 abgeändert und der Antrag des Kindesvaters auf Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Art. 15 HKÜ zurückgewiesen.
2. Der Kindesvater trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin [...], Bremen, gewährt.
4. Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt [...], Bremen, gewährt.
5. Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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