Die Rechtsbeschwerden des Antragsgegners und der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats - Familiensenat des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2012 werden zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner und der Beteiligten zu 4 jeweils zur Hälfte auferlegt; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Wert: 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer - unter Anwendung des bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts ergangenen - Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
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