Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Haldensleben, Zweigstelle Wolmirstedt, vom 5. August 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten Ziffer 2 auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 2.207,70 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
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