AG Bad Kreuznach, - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 39/03
Beiordnung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2003 - Aktenzeichen 11 WF 332/03
DRsp Nr. 2004/19806
Beiordnung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung anzusehen. Dementsprechend besteht ein Anspruch der auswärtigen Partei auf Beiordnung eines an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalts.