Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kulmbach vom 10.06.2014, Az. 001 F 214/14, dahingehend abgeändert, dass der Passus "... zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts ..." in Wegfall gerät.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kulmbach vom 10.06.2014 wurde der Antragstellerin für das Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A..., B..., bewilligt. Die Bewilligung erfolgte zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts.
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