Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 4. August 2011 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 26. September 2011 wird abgeändert.
Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt B. bewilligt.
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