Beiordnung eines Verkehrsanwalts bei Prozesskostenhilfe
OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2000 - Aktenzeichen 11 WF 27/00
DRsp Nr. 2004/18215
Beiordnung eines Verkehrsanwalts bei Prozesskostenhilfe
Der Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist ein Verkehrsanwalt beizuordnen, wenn ihr eine Informationsreise zu ihrem Prozessbevollmächtigten wegen Alter, Krankheit, Körperbehinderung oder eine sozialen und wirtschaftlichen Ortsbindung nicht zumutbar ist, weil sich Rechtslage besonders schwierig ist oder die Kosten des Verkehrsanwalts nur unwesentlich über denen einer Informationsreise liegen