Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute, zwischen denen das vorliegende Scheidungsverfahren anhängig ist. Durch den in der Beschlussformel näher bezeichneten Beschluss hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bergisch Gladbach dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in V zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts bewilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragsgegners, mit der dieser eine Aufhebung der in der Beiordnung ausgesprochenen Einschränkung erreichen will. Das Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen, sondern die Sache dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die zuständige Berichterstatterin hat die Sache dem Senat übertragen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.
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