Durch den in der Beschlussformel näher bezeichneten Beschluss hat das Amtsgericht - Familiengericht - Euskirchen der Antragstellerin für das von ihr beabsichtigte Scheidungsverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin F zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts bewilligt. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen die in der Beiordnung ausgesprochene Einschränkung. Das Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die zuständige Einzelrichterin hat das Verfahren dem Senat übertragen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.
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