SG Gießen, vom 14.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 1045/07
Beiordnung von Bevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren, Beschränkung auf Niederlassung im Bezirk
LSG Hessen, Beschluss vom 29.09.2008 - Aktenzeichen L 9 B 242/08 AS
DRsp Nr. 2009/2139
Beiordnung von Bevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren, Beschränkung auf Niederlassung im Bezirk
Auch im sozialgerichtlichen Verfahren kommt seit dem 1.6.2007 eine Beschränkung der Beiordnung bei in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Bevollmächtigten nicht mehr in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]