I.
Für die Betroffene war seit 21.2.2000 der Beteiligte als Betreuer bestellt. Zugleich hatte er gemäß notariellem Erbvertrag zwischen der Betroffenen und ihrem im März 2000 verstorbenen Ehemann vom 9.9.1999 das Amt des Testamentsvollstreckers als Dauervollstrecker inne. Als neue Betreuer bestellte das Amtsgericht mit Beschluss vom 25.4.2001 eine Rechtsanwältin für den Aufgabenkreis Vermögenssorge und für die übrigen Aufgabenkreise den Sohn der Betroffenen, den jetzigen Alleinbetreuer.
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