OVG Niedersachsen - Beschluss vom 07.11.2007
9 LA 336/06
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1 ; KiTaG § 20 ; SGB VIII § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2008, 933
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 04.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 1165/04

Bemessung des Kindergartenentgelts beim Vorhandensein von Geschwistern - Ermäßigung; Geschwisterkinder; Kindergartenentgelt; Staffelung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 9 LA 336/06

DRsp Nr. 2008/2217

Bemessung des Kindergartenentgelts beim Vorhandensein von Geschwistern - Ermäßigung; Geschwisterkinder; Kindergartenentgelt; Staffelung

»Eine Staffelung des Kindergartenentgelts, bei der nicht schon wegen des Vorhandenseins von Geschwistern, sondern nur bei gleichzeitigem Besuch der Kindertagesstätte durch mehrere Geschwisterkinder eine Ermäßigung gewährt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden.«

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 1 ; KiTaG § 20 ; SGB VIII § 1 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Beteiligten streiten darüber, ob das vom Kläger bereits gezahlte Kindergartenentgelt rechtmäßig erhoben worden ist. Der Kläger hält die Entgeltregelung der Beklagten für unwirksam, weil danach einerseits das von ihm bezogene Kindergeld (monatlich 462,- EUR) bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werde, andererseits aber die Zahl seiner Kinder bzw. der für sie entstehende Aufwand als Abzugsfaktor vom Einkommen unberücksichtigt bleibe. Dieses Vorgehen führe in unzulässiger Weise dazu, dass Eltern mit mehreren Kindern im Rahmen der einkommensabhängig gestaffelten Entgelttabelle der Beklagten nur wegen des höheren Kindergeldes in eine höhere Entgeltstufe gelangten als Eltern mit weniger Kindern. Hätte er ein Kind weniger, so würde das von ihm zu zahlende Kindergartenentgelt um monatlich 12,- EUR sinken.