Die Beteiligten streiten darüber, ob das vom Kläger bereits gezahlte Kindergartenentgelt rechtmäßig erhoben worden ist. Der Kläger hält die Entgeltregelung der Beklagten für unwirksam, weil danach einerseits das von ihm bezogene Kindergeld (monatlich 462,- EUR) bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werde, andererseits aber die Zahl seiner Kinder bzw. der für sie entstehende Aufwand als Abzugsfaktor vom Einkommen unberücksichtigt bleibe. Dieses Vorgehen führe in unzulässiger Weise dazu, dass Eltern mit mehreren Kindern im Rahmen der einkommensabhängig gestaffelten Entgelttabelle der Beklagten nur wegen des höheren Kindergeldes in eine höhere Entgeltstufe gelangten als Eltern mit weniger Kindern. Hätte er ein Kind weniger, so würde das von ihm zu zahlende Kindergartenentgelt um monatlich 12,- EUR sinken.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|