Die beantragte Prozesskostenhilfe kann nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet (§§ 525, 114 ZPO).
Hinsichtlich des rückständigen Kindesunterhalts fehlt es bereits an einem wirksamen Berufungsangriff.
Den Trennungsunterhalt hat das Familiengericht nicht zu hoch bemessen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|