LAG Köln - Urteil vom 02.11.2016
11 Sa 67/16
Normen:
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 28.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 3458/15

Berechtigung eines Arbeitnehmers zum vorzeitigen Bezug einer ungekürzten Betriebsrente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

LAG Köln, Urteil vom 02.11.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 67/16

DRsp Nr. 2017/4769

Berechtigung eines Arbeitnehmers zum vorzeitigen Bezug einer ungekürzten Betriebsrente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

Ist der Versorgungsausgleich hinsichtlich eines Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung auf der Basis des Barwerts der monatlichen Betriebsrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres durchgeführt worden, und sieht der Tarifvertrag Betriebsrente für das Cockpit-Personal eines Luftfahrtunternehmens eine Kürzung der Betriebsrente um 0,5 % für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze vor, so steht dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf ungekürzte Gewährung der Betriebsrente zu.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.10.2015 - 20 Ca 3458/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VersAusglG § 10;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach Vollendung des 63. Lebensjahrs die von der Beklagten gewährte betriebliche Altersversorgung ungekürzt in Anspruch nehmen kann.

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