I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog Kindergeld für ihren 1951 geborenen ledigen Sohn U. U erlitt 1971 einen Unfall, der zu einer Schwerbehinderung führte. Der Schwerbehindertenausweis weist die Merkzeichen "G" und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) aus; die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 100 v.H. Infolge des Unfalls ist U nur bedingt in der Lage, sich selbst zu versorgen, und zeitlich und örtlich häufig nicht orientiert; U geht keiner Erwerbstätigkeit nach und lebt im Haushalt der Klägerin. Diese ist zur Betreuerin ihres Sohnes bestellt worden.
Im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit veräußerte die Klägerin mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein U gehörendes Grundstück und legte den Erlös von 90 000 DM bei der X-Bank als Festgeld mit einem Zinssatz von 7,125 % für die Zeit vom 11. Februar 1993 bis zum 11. Februar 2003 an. Die Zinsen von 6 390 DM p.a. sind jeweils Ende Februar eines Kalenderjahres zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|