Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 9. April 2009 geändert.
Von dem Versicherungskonto des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin (Vers.-Nr....) sind monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 46,81 € auf das Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin (Vers.-Nr. ...), bezogen auf den 31. Dezember 2006, zu übertragen. Die Umrechnung der zu übertragenden Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte wird angeordnet.
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