I. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab August 2005. Die am 12. Januar 1978 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Peine vom 29. Juni 2004 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe der Parteien ist der am 14. Februar 1987 geborene Sohn Chr. hervorgegangen. Für diesen erbrachte der Beklagte von August bis Dezember 2005 Zahlungen von insgesamt 679,40 EUR.
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