Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der Bemessung des Unterhalts
OLG München, Beschluss vom 23.05.2003 - Aktenzeichen 16 UF 783/03
DRsp Nr. 2004/19835
Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der Bemessung des Unterhalts
Bei der Haushaltsführung für einen neuen Partner ist nur ein Einkommen aus ersparten Aufwendungen anzusetzen, das aber nur berücksichtigt werden kann, wenn es für die bisherigen ähnlichen Lebensverhältnisse prägend war.