OLG München - Beschluss vom 23.05.2003
16 UF 783/03
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 303
Vorinstanzen:
AG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 1347/02

Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der Bemessung des Unterhalts

OLG München, Beschluss vom 23.05.2003 - Aktenzeichen 16 UF 783/03

DRsp Nr. 2004/19835

Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der Bemessung des Unterhalts

Bei der Haushaltsführung für einen neuen Partner ist nur ein Einkommen aus ersparten Aufwendungen anzusetzen, das aber nur berücksichtigt werden kann, wenn es für die bisherigen ähnlichen Lebensverhältnisse prägend war.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Vorinstanz: AG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 1347/02
Fundstellen
OLGReport-München 2003, 303