Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Ludwigslust vom 22.04.2010 zum Az. 5 F 296/09 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.
Der Verfahrenswert für das wieder aufgenommene Verfahren zum Versorgungsausgleich wird für die I. Instanz festgesetzt auf 2.964,00 EUR.
I. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin richtet sich gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes.
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