1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.03.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - 11.02.2014 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ..., ..., bewilligt.
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