I. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 17. Dezember 2014 abgeändert.
1. Der Vater hat das Recht und die Pflicht, mit dem Kind F... S..., geboren am .... März 2011, wie folgt zusammen zu sein:
a) alle sechs Wochen, beginnend mit der 18. Kalenderwoche des Jahres 2015, dienstags von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von Freitag, 16:00 Uhr, bis Sonntag, 17:00 Uhr,
b) alle sechs Wochen, beginnend mit der 19. Kalenderwoche des Jahres 2015, dienstags von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von Freitag, 16:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr, wobei der Montag jeweils schon der nächsten Kalenderwoche zuzuordnen ist,
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