Die Beschwerde der Beteiligten Rechtsanwältin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 23.02.2011 - 15 F 145/10 - wird
zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Die beteiligten Eheleute stellten im vorliegenden Verfahren beidseits Scheidungsantrag, welchen sie mit einjährigem Getrenntleben begründeten. Die Folgesache Umgangsrecht wurde mit einer Vereinbarung beendet, welche die Eltern zuvor beim Jugendamt ausgehandelt hatten. In der gerichtlichen Verbundentscheidung wurde der Mutter mit Zustimmung des Vaters das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsame Tochter übertragen und der Versorgungsausgleich bezüglich der beidseitigen gesetzlichen Rentenanwartschaften geregelt. Während des gesamten Verfahrens bezog die Antragstellerin Arbeitslosengeld II in Höhe von 699,94 € monatlich und zusätzlich Landeserziehungsgeld in Höhe von 205.- €, während der Antragsgegner Arbeitslosengeld II in Höhe von 827,88 € bezog.
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