Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs
OLG Hamm, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen 3 UF 338/06
DRsp Nr. 2007/12643
Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs
»Einkommen, das aus einem dem unterhaltspflichtigen Ehegatten gem. § 33b Abs. 5EStG für ein behindertes Kind gewährten Steuerfreibetrag resultiert (so genannter Behinderten-Pauschbetrag), ist bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1BGB nicht zu berücksichtigen.«