Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bamberg vom 7.1.2013 dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegnerin eine monatliche Ratenzahlungsverpflichtung aus dem Einkommen in Höhe von 30,00 €, beginnend am 1.4.2014 auferlegt wird.
2.Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors zurückgewiesen.
3.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bamberg vom 7.1.2013 wurde der Antragsgegnerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Zahlungen bewilligt.
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