1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 17. März 2010 - 23 F 52/10 UG - wird mit der Maßgabe auf ihre Kosten zurückgewiesen, dass der Mutter für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1. dieses Beschlusses, Umgang mit M. bis zum 17. März 2012 zu unterlassen, die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angekündigt wird.
2. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
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