Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie haben im gesetzlichen Güterstand gelebt. Der Scheidungsantrag, auf den hin die Ehe geschieden worden ist, ist am 5. Januar 1988 zugestellt worden.
Der Beklagte hat vorprozessual an die Klägerin zum Ausgleich des Zugewinns 59.455,97 DM gezahlt. Die Klägerin macht mit der vorliegenden Klage weitere 18.333,51 DM (zuzüglich Zinsen) geltend. Die Parteien streiten nur noch darüber, ob eine Kapital-Lebensversicherung bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist. Diese Versicherung hat eine GmbH, an der der Beklagte beteiligt ist und deren Mitgeschäftsführer er ist, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auf das Leben des Beklagten abgeschlossen.
Beide Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit der zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.
Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|