Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 21. August 2015 abgeändert:
Der Verfahrenswert wird für die Ehesache auf bis zu 19.000,00 EUR festgesetzt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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