Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 13.11.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 28.10.2014 (Az.: 86 F 265/14) hinsichtlich der angeordneten monatlichen Ratenzahlung abgeändert:
Dem Antragsteller wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 292,00 € ab dem 01.02.2015 zu zahlen.
Die Ratenzahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.
I.
Mit Beschluss vom 28.10.2014 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bochum dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt, ihm jedoch die Zahlung von monatlichen Raten in Höhe von 330,00 € auferlegt.
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