Die angefochtene Entscheidung wird mit der Maßgabe abgeändert, dass die dem Antragsgegner dort auferlegte Verpflichtung in Abänderung des vor dem Amtsgericht Offenbach geschlossenen Vergleichs vom 20.10.2010 (317 F 685/09) erfolgt.
Im Übrigen wird Beschwerde kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird für den ersten und zweiten Rechtszug auf 2.576,-- € festgesetzt.
I.
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